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Regeln für Benutzung der Golfcarts im Golfclub Reischenhof e. V.Steffen Augustin2025-06-23T11:20:20+01:00
Regeln für Benutzung der Golfcarts im Golfclub Reischenhof e. V.
- Das Benutzen der Golfcarts ist ausschließlich Personen ab 16 Jahren mit gültiger Fahrerlaubnis gestattet.
- Es gilt die Straßenverkehrsordnung beim Befahren der Straße, den Wegen und dem Parkplatz.
- Das Golfcart ist für max. 2 Personen und 2 Golfbags zugelassen.
- Die Fahrgeschwindigkeit ist den Platz- und Wetterverhältnissen anzupassen.
- Greens und Abschläge sind großzügig zu umfahren. Wo möglich im Semirough fahren und bei Nässe die 90°-Regel anwenden.
- Hinweisschildern oder Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Nicht durch Pfützen, Nassstellen, abgesperrte oder blau markierte Bereiche fahren.
- Beschädigungen am Golfcart oder am Gelände müssen umgehend gemeldet werden.
- Der Fahrer haftet für verursachte Schäden.
- Es gelten die AGB für die Anmietung des Clubs.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr
- Zuwiderhandlungen können mit Platzverweis und/oder Platzsperre geahndet werden.
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