PLATZREGELN

  1. Ausgrenzen (Regel 18.2)

Die beim Spielen einer Bahn zugewandten Asphaltkante der Zufahrtsstraße (1A, 2A) gilt als Ausgrenze, sowie die der Bahn zugewandten Wegkante zwischen Grün und Clubhaus bzw. Grün und Übungsanlage (9A). Die Ausgrenze zwischen Bahn 2A und Bahn 3A ist lediglich beim Spielen der Bahn 2A gültig. Beim Spielen anderer Bahnen sind die weißen Pfähle unbewegliche Hemmnisse.

  1. Penalty Areas (Regel 17)

a) an Bahn 2C gilt die dem See zugewandte Seite der Palisade + Findlinge als rote Linie der Penalty Area, die Palisade + Findlinge befindet sich im Gelände
(Hemmnis)
b) Brücken und Wege durch Penalty Areas sind Bestandteil des Platzes und nicht der Penalty Area zugehörig

  1. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnete Penalty Areas. Das Betreten und Spielen daraus ist verboten. Ein Betreten kann als schwerwiegendes
Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)

a) auch ohne Kennzeichnung ist folgendes Boden in Ausbesserung:
– frisch verlegte Soden
– mit Kies verfüllte Drainagegräben
b) ausgenommen ist die mit der Latten-Manschette versehene Rotbuche an Bahn 2A. Diese Manschette wird Bestandsteil des Platzes, es wird keine
Erleichterung gewährt.

  1. Stromleitungen

Trifft ein Ball eine Freileitung, ist der Schlag annulliert und der Spieler/die Spielerin muss einen Ball nach Regel 14.6 spielen. Wird ein Strommast am Fairway-
Bunker an Bahn 1C getroffen, so muss ebenfalls ein Ball nach Regel 14.6 gespielt werden.

  1. HemmnisseUnbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1) sind außerdem:
    – Schutzgitter links der Bahnen 4A, 7B, 5C, rechts der Bahn 7C
    – Wildzäune
    – mit Pfählen eingezäunte Anpflanzungen und Anpflanzungen in eingezäunten Schonungen. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. Dies gilt
    auch für Anpflanzungen, welche mit Schutzmatten oder Maschendrahtzaun geschützt sind.
  1. Es gelten die BWGV-Verhaltensrichtlinien gem. Regel 1.2, die in der vollständigen Ausgabe der BWGV-Platzregeln eingesehen werden können. (Auszug)

Ein a) Fehlverhalten bzw. ein b) schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildet und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport verstoßen wird.
a) zwischen Grün, Grünbunker und über Vorgrün mit dem Trolley fahren; aus Ärger mit dem Schläger in den Boden schlagen bzw. Einrichtungen beschädigen;
Schläger werfen; andere Spieler/innen während des Schlags stören; Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht einebnen oder Divots nicht zurücklegen.
1. Verstoß – ein Strafschlag; 2. Verstoß – zwei Strafschläge; 3. Verstoß – Disqualifikation
b) absichtlich das Grün erheblich beschädigen; Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle versetzen; Schläger in Richtung anderer Personen werfen; Spieler/innen
absichtlich während des Schlags ablenken; wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.! Strafe für Verstoß – Disqualifikation
(wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.)

Hinweise

a) Entfernungsmarkierungen bis Grünanfang:!
100m weißer Fairwayteller und schwarze Pfähle am Fairwayrand
150m roter Fairwayteller und Feldstein am Fairwayrand
200m gelber Fairwayteller
b) Etikette:
– die Flagge ist geräuschlos abzulegen
– der Ball ist wie folgt aus dem Loch zu entnehmen:
Flaggstock ziehen, mit der Hand ins Loch greifen und Ball entnehmen, Flaggstock vorsichtig zurückstecken
– die Harken sind allumfänglich außerhalb der Bunker abzulegen
– je Spieler/in darf maximal 1 Ball im Spiel sein
– schnellere Spielgruppen sind grundsätzlich vorspielen zu lassen!

Stand 21.04.2024